Allgemeine Geschätsbedingungen

 

1. Vorlage des Neons

Bei Vorlagen zur Fertigung handelt es sich immer um zweidimensionale Druckansichten. Da die Neonfertigung aus reiner Handarbeit besteht, können Abweichungen (auch techn. bedingt) entstehen. Oft müssen mehrere Buchstaben zu einem Element zusammengefasst werden. Die nicht sichtbar erscheinenden Verbindungsstücke werden lichtdicht abgeklebt (z.B. bei Druckbuchstaben, i-Punkten ect.). Die Dreidimensionalität der Neons kann den Eindruck zusätzlich verändern. Die dargestellten Farben sind lediglich Annäherungen, auch abhängig von der Einstellung des Bildschirms des jeweiligen Betrachters.

 

2. Produktion des Neons

Unsere Neonschriften werden in unserer hauseigenen Glasbläserei nach höchsten Qualitätsansprüchen gefertigt. Das perfekt abgestimmte Produktionssystem und die Verwendung hochwertiger Materialien garantieren eine Lebensdauer von bis zu zwei Jahrzehnten. Unser Elektromeisterbetrieb veredelt die Neons streng nach VDE 0128-1 u. 0128-2 bzw. nach DIN EN 50107-1 u. EN 50107-2

 

3. Verwenden der Leistungen

Der Firma Neon Design ist es vorbehalten, die von ihr angebotenen und erstellten Leistungen zu Werbezwecken für ihr eigenes Unternehmen und ihre eigenen Leistungen zu verwenden.

 

4. Versand

Der Versand erfolgt im Auftrag des Kunden durch Drittanbieter. Hierfür kann von Seiten der Firma Neon Design keine Haftung übernommen werden. Folgeschäden und Kosten durch verspätete oder defekte Lieferung werden generell ausgeschlossen.

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